Allgemeine geschäftsbedingungen
Artikel 1. Impressum
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden die „AGB“) dienen dazu, die Bestimmungen für die Erbringung des von der Gesellschaft C2A INNOV angebotenen DayParGolf-Diensts zu definieren.
C2A INNOV (im Folgenden „die Gesellschaft“) ist eine Vereinfachte Aktiengesellschaft mit Sitz in 106 route de Roanne – 42460 VILLERS – Frankreich, eingetragen im Handelsregister ROANNE unter der Nummer 911 314 474.
Jede Nutzung des Diensts unterliegt der Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Abonnenten (im Folgenden „Subskribent“ oder „Abonnent“).
Die Website https://www.daypargolf.com wird von dem Unternehmen o2switch gehostet.
Artikel 2. Vertragssprache
Der Abschluss eines Abonnements kann in verschiedenen Sprachen erfolgen. Der Abonnent kann auf der Website die Sprache – Französisch oder Englisch – wählen. Mit der Wahl einer Sprache bestätigt der Abonnent, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle anderen Informationen, die auf der Website in der gewählten Sprache online gestellt sind, voll verstanden hat. Wenn der Abonnent sich nicht sicher ist, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll verstanden hat, wird ihm empfohlen, das Abonnement nicht über die Website zu abzuschließen und sich an den Support von C2A INNOV zu wenden, dessen Kontaktdaten in Artikel 11 („Kontakt“) aufgeführt sind.
FALLS NUR FRANZÖSISCH MÖGLICH IST: Das Abonnement kann lediglich in französischer Sprache abgeschlossen werden. Der Abonnent bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle anderen Informationen, die auf der Website online gestellt sind, voll verstanden hat. Wenn der Abonnent sich nicht sicher ist, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll verstanden hat, wird ihm empfohlen, das Abonnement nicht über die Website zu abzuschließen und sich an den Support von C2A INNOV zu wenden, dessen Kontaktdaten in Artikel 11 („Kontakt“) aufgeführt sind.
Artikel 3. Beschreibung des diensts DayParGolf
Der Dienst DayParGolf ist eine Webanwendung für den Golfsport, auf der die Abonnenten (Golfanlagen) personalisierbare und konfigurierbare Inhalte anbieten können, die auf einer mobilen Anwendung eingesehen werden können, die von auf dem Platz spielenden (oder nicht spielenden) Golfern genutzt wird.
Die mobile App kann kostenlos heruntergeladen werden und mit jeder Art von Mobiltelefon (IOS, Android) genutzt werden.
Die mobile App bietet jedem der Golfer die Möglichkeit, sein Score auf jedem Loch des Platzes zu notieren und sein Ranking unter den anderen Spielern des Tages einzusehen.
Mit dem Abonnement des Diensts DayParGolf kann der Abonnent seinen Golfplatz in der Datenbank registrieren und konfigurieren, die für alle Golfer auf der mobilen App zugänglich und sichtbar ist.
Der Abonnent hat die Möglichkeit, seinen Platz mit personalisierten Inhalten (Texte, Fotos oder Zeichnungen) anzureichern, um für seine Anlage und seinen Golfplatz zu werben. Desgleichen kann der Abonnent während der Laufzeit seines Abonnements jederzeit und nach Belieben seine Inhalte modifizieren.
Der Abonnent kann den Zugriff auf den DayParGolf-Dienst für seinen Golfplatz auf seine Mitglieder und Gäste beschränken und mit einem Passwort schützen.
Der Abonnent kann, wann immer er dies möchte, jederzeit Nachrichten an die Mitglieder und Gäste seines Platzes senden, die die mobile App DayParGolf nutzen.
Der Abonnent kann sich auch zahlreiche weitere existierende (oder künftige) Funktionen des DayParGolf-Diensts zunutze machen.
Die Gesellschaft bietet zwei Arten der Mitgliedschaft:
- – Eine Mitgliedschaft mit einem Jahresabonnement, das am Jahrestag des Vertragsabschlusses stillschweigend verlängert wird.
- – Eine Mitgliedschaft mit einem einmaligen Abonnement ohne stillschweigende Verlängerung mit der Möglichkeit einer Wahl zwischen 3 Zeiträumen (3 Monate, 6 Monate und 9 Monate).
Die Tarife können auf der Website https://www.daypargolf.com eingesehen werden und verstehen sich ohne Steuern (H.T.).
Mit der Zustimmung zur vollen oder teilweisen Nutzung des von der Gesellschaft auf der Website angebotenen Diensts akzeptiert der Abonnent, ohne Einschränkung oder Vorbehalt an die AGB gebunden zu sein, und erkennt an, dass er diese in ihrer Gesamtheit zur Kenntnis genommen hat.
ARTIKEL 4. ZUSTIMMUNG ZU DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Abschluss eines Abonnements für die DayParGolf-Dienste über die Website https://www.daypargolf.com unterliegt der ausdrücklichen Zustimmung zu diesen AGB durch den Abonnenten.
Der Herausgeber behält sich das Recht vor, die App sowie diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu überarbeiten, zu aktualisieren oder zu modifizieren.
Alle neuen Funktionen, die den Dienst ausweiten oder verbessern, unterliegen den AGB. Mit der fortgesetzten Nutzung des Dienstes nach solchen Änderungen gibt der Abonnent seine Zustimmung zu diesen Änderungen.
Der Abonnent kann die neueste Version der AGB direkt auf der Website https://www.daypargolf.com einsehen.
Dem Abonnenten wird daher empfohlen, die AGB regelmäßig einzusehen, um alle ihre Aktualisierungen zu kennen und zu berücksichtigen.
Gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 dieser AGB kann jeder Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder die Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Auflösung des Vertrags des Abonnenten und zur Schließung seines bei C2A INNOV eröffneten Kontos führen.
Bei fehlendem Einverständnis mit diesen AGB kann der Abonnent keinerlei Abonnement abschließen. Jede Mitgliedschaft mit Vorbehalt gilt als null und nichtig.
ARTIKEL 5. BEDINGUNGEN DES ZUGRIFFS AUF DEN DIENST
Um auf den Dienst zugreifen zu können, muss ein Abonnement direkt auf der Website https://www.daypargolf.com online abgeschlossen werden.
Der Abonnent muss sich vor dem Abschluss vergewissern, dass er die notwendigen, nachstehend angeführten Bedingungen erfüllt.
5.1. BEDINGUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSS EINES KOSTENPFLICHTIGEN ABONNEMENTS DES DIENSTS
5.1.1. Schritte für den Abschluss eines Abonnements
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 1127-1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss der Abonnent zum elektronischen Abschluss eines Abonnementvertrags eine Reihe von Schritten befolgen.
Vor jedem Abschluss eines Abonnements muss sich der Benutzer auf der Website https://www.daypargolf.com registrieren.
Der Abonnent muss zunächst ein Formular ausfüllen und eine gültige E-Mail-Adresse, einen Abonnentennamen, eine Adresse, eine Telefonnummer und ein Passwort bereitstellen.
Zur Validierung des Abschlusses wird der Abonnent gebeten, die AGB zu lesen und das Kästchen „Ich stimme den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu“ anzukreuzen.
Durch Ankreuzen dieser Kästchen erklärt der Abonnent, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben und korrekte, wahrheitsgemäße, aktualisierte und vollständige Informationen gegeben zu haben.
Der Abonnent muss desgleichen eine vollständige Rechnungsadresse und danach seine Bankverbindung angeben.
Vor seiner Bestätigung hat der Abonnent die Möglichkeit, die Details seines Abonnements und seinen Preis zu überprüfen und eventuelle Fehler zu korrigieren oder sein Abonnement zu stornieren. Mit der Bestätigung der Bestellung kommt dieser Vertrag zustande.
Der Zahlungsvorgang erfolgt gemäß den vom Zahlungsdienstleister STRIPE dafür vorgesehenen Formularen.
Der Abonnent erhält per E-Mail eine Bestätigung der Zahlung sowie eine Übersicht zum Abschluss des Abonnements.
Die vertraglichen Informationen sind in französischer Sprache erstellt.
Die Archivierung der Kommunikation zum Abschluss des Abonnements sowie der geleisteten Zahlungen erfolgt auf einem zuverlässigen und dauerhaften Datenträger durch Erstellung getreuer und dauerhafter Kopie gemäß den Bestimmungen von Artikel 1360 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Diese Informationen können zum Nachweis des Bestehens des Vertrags herangezogen werden.
Nach Absolvierung dieser Schritte wird der Abonnent auf sein persönliches Konto auf der Website von DayParGolf zugreifen können. Ab diesem Zeitpunkt kann der Abonnent seinen Golfplatz konfigurieren und personalisierte Inhalte einbringen. Nach der Validierung der Inhalte wird der Golfplatz sofort in der mobilen App DayParGolf verfügbar sein.
5.1.2. Bestimmungen bezüglich des Abonnenten
Wenn der Subskribent ein Abonnement abschließt, wird er zum Abonnenten. Der Abonnent erklärt, dass er nach französischem Recht volljährig ist, über die Rechtsfähigkeit zur Nutzung des Dienstes verfügt und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Vorbehalt zustimmt.
Beim Abschluss eines Abonnements und während der gesamten Laufzeit dieser AGB muss der Abonnent korrekte Informationen insbesondere zu seiner Identität und seinen Kontaktdaten bereitstellen.
Falsche Informationen sind gesetzlich verboten und können die Haftung ihres Urhebers nach sich ziehen. Falls der Abonnent falsche, ungenaue, veraltete oder unvollständige Daten zur Verfügung stellt, ist C2A INNOV berechtigt, das Abonnement und sein Konto auszusetzen oder zu kündigen und ihm in Zukunft den Zugriff auf den gesamten oder einen Teil des Dienstes unter den in Artikel 9 dieser AGB vorgesehenen Bedingungen zu verweigern.
Der Dienst wird ausschließlich mit elektronischen Mitteln erbracht.
Zur effektiven Nutzung des Diensts muss der Abonnent unbedingt über einen Internetzugang und eine gültige E-Mail-Adresse verfügen.
Es obliegt dem Abonnenten, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die von C2A INNOV an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse übermittelten Informationen einsehen zu können und insbesondere die für den Erhalt der Informationen erforderliche Gebühr zu entrichten sowie seine Ausrüstung in gutem Zustand zu halten.
Dem Abonnenten wird insbesondere empfohlen, regelmäßig sein E-Mail-Postfach einzusehen: Informationen zur Website und zum Dienst werden an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Konten, die von Robotern („Bots“) oder mit anderen automatisierten Methoden erstellt wurden, sind nicht zulässig.
Der Abonnent ist für die Wahrung der Sicherheit seines Kontos und seiner Zugangsdaten verantwortlich. C2A INNOV haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Sicherheitsverpflichtung ergeben.
5.1.3. Bestätigung des Abonnements
Der Abschluss des Abonnements wird per E-Mail an die im Konto des Abonnenten angegebene Adresse bestätigt.
5.2. FREISCHALTUNG DES ZUGRIFFS AUF DEN DIENST
Auf das Admin-Interface kann sofort nach dem Abschluss des Abonnements zugegriffen werden; der Abonnent erhält dazu per E-Mail eine Bestätigung seiner Registrierung.
5.3. WERBEAKTIONEN
Die Gesellschaft kann dem Abonnenten durch Promo-Codes genannte Aktionscodes anbieten, den Preis seines Abonnements während der Zahlungsphase zu reduzieren.
Die Gesellschaft legt die Dauer solcher Maßnahmen nach Gutdünken fest. Wenn der Preisnachlass und die Werbeaktion nur für einen bestimmten Zeitraum gelten, muss dies von der Gesellschaft unmissverständlich angegeben werden. Dieser Hinweis muss auf allen Medien vorhanden sein, die auf den Zeitraum der Werbeaktion Bezug nehmen (Prospekte, Plakate oder Werbung im Internet).
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Abonnenten, die in den Genuss eventueller Werbeaktionen kommen, nach Gutdünken und entsprechend der Geschäftspolitik von C2A INNOV auszuwählen.
Die im Code angegebene Zahl (z. B. „ABCDEF-20“ oder „ABCDEF-50“) entspricht dem Prozentsatz, der dem Abonnenten geboten wird. Der Abonnent muss den Aktionscode eingeben, den er vor der Bezahlung erhalten hat. In der Zahlungsphase wird dem Abonnenten der ursprüngliche Preis, der Prozentsatz des Nachlasses auf den ursprünglichen Preis und der zu zahlende Endpreis angezeigt.
Die Aktionscodes können mit allen möglichen Methoden (Post, Telefon, E-Mail usw.) an die Abonnenten weitergegeben werden, die von den von C2A INNOV beauftragten Vertriebsmitarbeitern, Botschaftern oder Partnern oder direkt von der Gesellschaft selbst nach Gutdünken ausgewählt worden sind. Mit diesen Aktionscodes können die Abonnenten nur dann von einem Preisnachlass im ersten Jahr profitieren, wenn sie ein Jahresabonnement mit stillschweigender Verlängerung abgeschlossen haben.
Diese Aktionscodes können je nach den Werbeaktionen, die C2A INNOV seiner Community künftiger Abonnenten anbieten möchte, modifiziert werden. Diese Codes können entsprechend der Geschäftspolitik von C2A INNOV von einem Zeitraum zum anderen höher oder niedriger ausfallen.
Der Aktionscode kann verwendet werden:
– lediglich auf der Website DayParGolf;
– lediglich während eines Jahres (Beispiel: Wenn der Abonnent den Aktionscode für den Abschluss eines Jahresabonnements mit stillschweigender Verlängerung eingibt, gilt der Preisnachlass durch den Aktionscode nur für das erste Jahr).
Davon ausgenommen ist allerdings der Fall, dass der Abonnent zunächst abonnieren, dann kündigen und dann zum zweiten Mal im selben Jahr wieder abonnieren möchte; der Aktionscode ist für denselben Abonnenten nur einmal gültig.
ARTIKEL 6. PFLICHTEN DES ABONNENTEN
6.1. BEREITSTELLUNG KORREKTER INFORMATIONEN UND IDENTIFIZIERUNG
Der Abonnent verpflichtet sich, C2A INNOV oder seinem Online-Zahlungsdienstleister STRIPE genaue Kontakt- und Bankdaten zur Verfügung zu stellen. C2A INNOV behält sich das Recht vor, die Vorlage einer Fotokopie eines gültigen Ausweises(Personalausweis oder Reisepass) zu verlangen, um allen diesbezüglichen behördlichen Vorschriften zu entsprechen.
Der Zugriff auf den Dienst ist nur möglich, nachdem C2A INNOV oder sein Online-Zahlungsdienstleister die vom Abonnenten angegebenen Daten (Name, Vorname, Adresse, Bankdaten, falls der Abonnent die Option der Zahlung mit Bankkarte gewählt hat) validiert hat.
In jeder an C2A INNOV gerichteten elektronischen, postalischen oder telefonischen Korrespondenz muss der Abonnent seinen Namen, Vornamen und seine E-Mail-Adresse und, soweit möglich, eine gültige Telefonnummer angeben. Unvollständige Anträge werden von C2A INNOV nicht bearbeitet.
Bei jedem Antrag auf Modifizierung des Dienstes oder auf Änderung seiner persönlichen Daten, der Zahlungsmethode, seiner Adresse, seiner Bankdaten…) oder zur Kündigung des Vertrags muss der Abonnent C2A INNOV zwingend seinen Namen, Vornamen und seine E-Mail-Adresse angeben. Unvollständige Anträge werden von C2A INNOV nicht bearbeitet.
6.2. AKTUALISIERUNG DER DATEN DES ABONNENTEN
Der Abonnent verpflichtet sich, seine Kontakt- und Bankdaten bei etwaigen Änderungen zu aktualisieren, damit seine C2A INNOV oder seinem Online-Zahlungsdienstleister zur Verfügung stehenden Daten während der gesamten Vertragslaufzeit jeweils auf dem neuesten Stand sind.
6.3. BEREITSTELLUNG VON KORREKTEN UND ANGEMESSENEN INHALTEN
Der Abonnent verpflichtet sich, seinen Golfplatz mit korrekten Informationen des Kurses zu konfigurieren und insbesondere für jedes Loch die tatsächlichen „Par“- und „Handicap“-Werte anzugeben.
Der Abonnent verpflichtet sich, seinen Golfplatz mit personalisierten Inhalten (Texte, Fotos oder Zeichnungen) anzureichern, die angemessen und geeignet sind und die Moral, die Werte und die Verhaltensregeln unserer Gesellschaft respektieren.
Es ist dem Abonnenten untersagt, auf welche Weise auch immer Inhalte wie Fotos, Zeichnungen oder Texte einzustellen, die gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung, die guten Sitten und/oder gegen die Rechte Dritter (Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutz usw.) verstoßen.
Der Abonnent verpflichtet sich insbesondere, keine pornografischen, pädophilen und/oder erotischen oder offensichtlich rechtswidrigen oder die öffentliche Ordnung verletzenden Inhalte (Gewalt, Anstiftung zum Rassenhass, Bereitstellung streng verbotener Produkte oder Dienstleistungen usw.) anzubieten.
Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung muss der Kunde die sofortige Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von dreitausendachthundert Euro pro festgestelltem Verstoß leisten, wobei diese Zahlung eine gerichtliche Klage auf Schadensersatz und Zinsen nicht ausschließt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde die Strafe für jeden einzelnen festgestellten Verstoß zu bezahlen hat.
6.4. EINHALTUNG DER BESTIMMUNGEN HINSICHTLICH WERBUNG
Der Abonnent ist berechtigt, in seinen personalisierten Inhalten Werbung zu veröffentlichen, die sich auf seine eigene Golfanlage (oder sein Anwesen) bezieht, wie zum Beispiel Werbung für seinen Golfplatz, sein Clubhaus, sein(e) Restaurant(s), seine Unterkünfte usw.
Der Abonnent ist ebenso berechtigt, in seinen personalisierten Inhalten Werbung zu veröffentlichen, die er mit seinen eigenen Sponsoren und Inserenten vertraglich ausgehandelt hat.
In den beiden oben genannten Fällen, d. h. wenn der Abonnent seine eigenen Anlagen bewerben will oder wenn er beschließt, die für ihn reservierten Räume an Dritte wie zum Beispiel seine Inserenten und Sponsoren weiterzuverkaufen, verpflichtet er sich, Werbeinhalte zu veröffentlichen, die die bestehenden Werbevorschriften beachten und mit der Berufsethik der Werbebranche vereinbar sind.
Eine Haftung von C2 A INNOV für Verstöße des Abonnenten oder seiner Dritten gegen diese Werberegeln kann vor Gericht nicht geltend gemacht werden.
Alle Verstöße des Abonnenten oder seiner Dritten gegen diese Regeln werden, von Zivilklagen und strafrechtlicher Verfolgung, zu denen sie führen können, abgesehen, von C2A INNOV sanktioniert und haben Strafen oder Sanktionen zur Folge, die bis zum endgültigen Ausschluss vom DayParGolf-Dienst reichen können.
6.5. WERBUNG FÜR DEN DAYPARGOLF-DIENST BEI MITGLIEDERN UND GÄSTEN
Der Abonnent verpflichtet sich, alle seine Mitglieder und Gäste auf den DayParGolf-Dienst hinzuweisen und ihn bei diesen bekannt zu machen; dies sollte zumindest an der Rezeption seiner Golfanlage erfolgen.
Er verpflichtet sich ebenso und gleichzeitig, seinen Mitgliedern das von ihm gewählte Passwort mitzuteilen, mit dem die mobile App DayParGolf auf seinem Golfkurs genutzt werden kann.
Der Abonnent verpflichtet sich, mit Werbemitteln seiner Wahl den DayParGolf-Dienst bei den Mitgliedern und Gästen des Golfplatzes zu bewerben und ihn bestmöglich herauszustellen.
Der Abonnent verpflichtet sich, die vom DayParGolf-Dienst angebotene Tabelle der Ergebnisse des Tages (Seite Total Ranking) an der Rezeption oder im Clubhaus anzuzeigen (z. B. auf einem Bildschirm).
Die Gesellschaft autorisiert den Abonnenten, auf seiner eigenen Website eine Verknüpfung zu DayParGolf einzustellen, um seinen Mitgliedern einen direkten Zugriff auf die mobile App zu bieten.
6.6. EINHALTUNG DER BESTEHENDEN RECHTSVORSCHRIFTEN
Der Abonnent verpflichtet sich, die bestehenden Rechtsvorschriften einzuhalten. Der Abonnent erkennt insbesondere an, dass er verpflichtet ist, die Nutzung seines Zugriffs auf den Dienst zu kontrollieren, für den er die alleinige Verantwortung trägt.
In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Abonnent, insbesondere die folgenden Regeln einzuhalten oder dafür Sorge zu tragen, dass sie von allen Nutzern des Dienstes eingehalten werden:
- – Es obliegt dem Abonnenten, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um seine eigenen Daten und/oder Software vor dem Befall mit Viren zu schützen, die in den elektronischen Kommunikationsnetzwerken, insbesondere im Internet, zirkulieren, und die missbräuchliche Verwendung des zur Verfügung gestellten Zugriffs durch Dritte zu verhindern;
- – Der Abonnent verpflichtet sich, die Dienste nicht zu Zwecken der Fälschung (Piraterie) zu nutzen, nicht in computergesteuerte Systeme einzudringen oder zu „hacken“, keine Viren oder Schadsoftware zu verbreiten und keine E-Mails mit unzulässigen Methoden (z. B. Spamming und E-Bombing) zu versenden.
ARTIKEL 7. VERPFLICHTUNGEN VON C2A INNOV
7.1. BEREITSTELLUNG DES DIENSTS
C2A INNOV verpflichtet sich, den Zugriff auf den Dienst in Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften und den vertraglichen Spezifikationen bereitzustellen.
Zum Zweck der Wartung oder Aktualisierung behält sich C2A INNOV ausnahmsweise das Recht vor, den Zugriff auf den Dienst ganz oder teilweise auszusetzen.
C2A INNOV verpflichtet sich, gemäß dem Gesetz vom 6. Januar 1978 in der durch das Gesetz vom 6. August 2004 geänderten Fassung die automatisierte Verarbeitung ihr überlassener personenbezogener Daten zu deklarieren und die Rechtsvorschriften hinsichtlich der Verwendung dieser personenbezogenen Daten einzuhalten.
ARTIKEL 8. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG
8.1 Tarif
Die auf der Website DayParGolf aufgeführten und direkt über den Link https://www.daypargolf.com/golf-je-decouvre-day-par-golf/ einsehbaren Tarife verstehen sich ohne Steuern. C2A INNOV behält sich das Recht vor, die Tarife der Abonnements jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die dem Abonnenten in Rechnung gestellten Tarife entsprechen den Tarifen, die am Tag des Abschlusses des Abonnements in Kraft waren.
Der dem Preis des abgeschlossenen Abonnements entsprechende Tarif wird dem Abonnenten gemäß dem gewählten Abonnement pauschal ab dem Tag des Abschlusses abzüglich Probezeit und zahlbar im Voraus in Rechnung gestellt.
Der Abonnent kann von ermäßigten Tarifen profitieren, wenn er bei der Bezahlung einen Aktionscode nutzt (siehe Artikel 5.4).
8.2. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG
8.2.1. Bestimmungen zur Rechnungsstellung
Der Abonnent erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm die Rechnung für den Dienst elektronisch übermittelt wird.
8.2.2. Bestimmungen zur Zahlung
Die Zahlung des Abonnementpreises kann über eine Bankkarte erfolgen.
Wiederkehrende, auch als Lastschriften bezeichnete Zahlungen per Kreditkarte sind sicher. C2A INNOV arbeitet bei Banktransaktionen, die zur Bereitstellung des Dienstes erfolgen, mit seinem Partnerunternehmen STRIPE zusammen.
Der Dienst wird zu Beginn des Abonnementzeitraums in Rechnung gestellt und der bezahlte Preis ist im Falle einer Kündigung nicht erstattungsfähig.
Das Abonnement gilt als abgeschlossen und die Zahlung wird abgebucht, sobald die Validierung der Banktransaktion erfolgt ist.
Im Falle eines Jahresabonnements wird das Abonnement am Ende jedes Abonnementzeitraums stillschweigend verlängert; die Zahlung des Abonnements für das folgende Jahr wird dann an diesem Jahrestag abgebucht.
Bei Karten, die von Banken außerhalb Frankreichs ausgestellt worden sind, muss es sich um international gültige Mastercard- oder Visa-Karten handeln. Die dem Zahlungsdienstleister übermittelten Daten werden fachgerecht verschlüsselt und können während ihrer Übermittlung nicht ausgelesen werden.
Nachdem die Zahlung vom Abonnenten initiiert wurde, wird die Transaktion sofort nach Überprüfung der Daten abgebucht. Gemäß den Bestimmungen des Währungs- und Finanzgesetzes kann die Zahlungsverpflichtung per Karte nicht widerrufen werden. Durch die Angabe seiner Bankdaten während des Verkaufs ermächtigt der Abonnent die Gesellschaft, seine Karte mit dem Betrag zu belasten, der dem angegebenen Preis entspricht. Der Abonnent bestätigt, dass er der rechtmäßige Inhaber der zu belastenden Karte ist und sie von Rechts wegen verwenden kann.
Im Falle eines Fehlers oder der Unmöglichkeit, die Karte zu belasten, wird der Verkauf von Rechts wegen sofort storniert und der Dienst nicht bereitgestellt.
Im Falle einer vom Kunden nach Inanspruchnahme des Dienstes veranlassten Rückbuchung der Zahlung behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Erstattung der durch die Rückbuchung verursachten Bankgebühren zu verlangen, die der Gesellschaft von STRIPE in Rechnung gestellt werden.
Bei Vorliegen eines berechtigten Grundes behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Wahl der Zahlungsmethoden einzuschränken und die Abonnenten auf andere Lösungen zu verweisen.
8.3. ZAHLUNGSVERZUG
Im Falle eines Zahlungsverzugs der vom Abonnenten geschuldeten Beträge nach Ablauf der festgelegten Frist und nach dem auf der auf ihn ausgestellten Rechnung angegebenen Zahlungsdatum werden von der Gesellschaft automatisch und von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe des Refinanzierungssatzes der EZB (Europäische Zentralbank) zuzüglich 10 Prozentpunkte (LME Nr. 2008-776) auf den Betrag des auf der Rechnung angegebenen Kaufpreises erhoben; dies erfolgt ohne Formalitäten oder vorherige Mahnung und unbeschadet weiterer Maßnahmen gegen den Abonnenten, zu denen die Gesellschaft in diesem Zusammenhang berechtigt ist.
Darüber hinaus wird bei Zahlungsverzug gemäß Artikel 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von vierzig (40) Euro von Rechts wegen und ohne vorherige Ankündigung fällig. Falls die tatsächlich angefallenen Inkassokosten diesen Betrag übersteigen, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, gegen Vorlage der entsprechenden Belege eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.
8.4. ÄNDERUNG DER TARIFE
Der Abonnent kann die neueste Fassung der Abonnements auf der Seite https://www.daypargolf.com/golf-je-decouvre-day-par-golf/ einsehen.
Bezüglich der Freiheit der Preisgestaltung legt Artikel L. 410-2 des Handelsgesetzbuchs fest: „ Die Preise der Güter, Produkte und Dienstleistungen (…) werden vom freien Wettbewerb bestimmt.“ Daraus folgt, dass C2A INNOV den Preis seiner Produkte und gegebenenfalls die Preisnachlässe, die es seinen Abonnenten gewähren will, frei festlegen kann (Handelsgesetzbuch, Artikel L. 441-6).
Der Tarif der Abonnements kann deswegen sowohl erhöht als auch gesenkt werden, falls C2A INNOV dies beschließen sollte. Hinsichtlich laufender Abonnements ist C2A INNOV allerdings verpflichtet, den Tarif anzuwenden, zu dem der Abonnent im Falle einer stillschweigenden Verlängerung das Abonnement abgeschlossen hat. Für alle neuen Abonnenten gelten die geänderten Tarife.
ARTIKEL 9. INKRAFTTRETEN UND DAUER DES VERTRAGS
Der Vertrag tritt mit dem Versand der E-Mail in Kraft, mit der C2A INNOV dem Abonnenten den Abschluss des Abonnements bestätigt.
Der Vertrag wird für die Dauer geschlossen, die der Abonnent beim Abschluss seines Abonnements gewählt hat.
Der Vertrag kann auf Veranlassung des Abonnenten oder von C2A INNOV unter den in Artikel 9 beschriebenen Bedingungen jederzeit beendet werden. Die Beendigung des Vertrags führt unmittelbar zur Fälligkeit sämtlicher vom Abonnenten geschuldeten Beträge.
9.1. STILLSCHWEIGENDE VERLÄNGERUNG
Unabhängig von der Art des abgeschlossenen Abonnements wird dieses automatisch erneuert, wenn es keine der Parteien beenden möchte. Die Erneuerung setzt zwingend voraus, dass der Abonnent über die entsprechenden Bestimmungen unterrichtet wird und keine der Parteien um Beendigung gebeten hat.
Die Erneuerung des Abonnements erfolgt am Ende der Laufzeit, d. h. zum Jahrestag des Vertrags.
Wenn sich der Tarif des Abonnements vor der stillschweigenden Verlängerung des Abonnements geändert hat, bleiben die wesentlichen Elemente des Vertrags – z.B. der Tarif, zu dem der Abonnent abonniert hat – unverändert. Eine Tariferhöhung ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist C2A INNOV gemäß Artikel L215-1 des Verbrauchergesetzbuchs verpflichtet, den Verbraucher frühestens 3 (drei) Monate vor Ablauf der Frist, innerhalb der die Ablehnung der Verlängerung möglich ist, schriftlich, per Brief oder E-Mail über die Möglichkeit zu informieren, den von ihm mit einer Klausel über die stillschweigende Verlängerung geschlossenen Vertrag nicht zu verlängern. Außerdem ist C2A INNOV verpflichtet, denn Stichtag für die Nichtverlängerung anzugeben.
Wenn der Abonnent nicht entsprechend informiert worden ist, kann er den Vertrag ab dem Datum der Verlängerung jederzeit kündigen. Nach dem letzten Verlängerungsdatum geleistete Vorauszahlungen werden in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen nach dem Kündigungsdatum zurückerstattet.
Wenn C2A INNOV jedoch den Abonnenten unmissverständlich informiert hat, wird dieser mit einem Betrag in Höhe des abgeschlossenen Abonnements belastet.
9.2. RÜCKTRITTSRECHT
Im Falle des .Abschlusses eines Abonnements im Internet und in Anwendung des Verbrauchergesetzbuchs hat der Abonnent als Verbraucher ein Rücktrittsrecht von 14 vollen Tagen ab der Bestätigung seitens C2A INNOV, dass die Anmeldung berücksichtigt worden ist.
Zur Ausübung dieses Rücktrittsrechts muss der Abonnement vor Ablauf der für dieses Recht geltenden Frist der Gesellschaft eine Erklärung übermitteln, in der er seinen Willen zum Ausdruck bringt, vom Vertrag zurückzutreten; diese Erklärung kann erfolgen
• Per E-Mail an contact@daypargolf.com
• Per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse:
C2A INNOV
106 Route de Roanne
42460 VILLERS
9.2.1. Auswirkung des Rücktritts
Im Falle der rechtmäßigen Ausübung des Rücktrittsrechts des Abonnenten erstattet die Gesellschaft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 (vierzehn) vollen Tagen nach Erhalt der Rücktrittserklärung, die Gesamtheit der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abonnementvertrags gezahlten Beträge.
Sofern der Abonnent nichts anderes bestimmt hat, nutzt die Gesellschaft für diese Rückerstattung die gleiche Zahlungsmethode, die beim Abschluss des betreffenden Abonnements bei C2A INNOV gewählt wurde.
9.2.2. Erlöschen des Rücktrittsrechts
Gemäß den Bestimmungen des Verbrauchersgesetzbuchs verliert der Abonnent, der das Abonnement vor Ablauf der Frist von 14 (vierzehn) vollen Tagen nutzt, die Möglichkeit, sein Rücktrittsrecht auszuüben.
Das Rücktrittsrecht kann nicht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen ausgeübt werden, die vor Ablauf der Rücktrittsfrist bereits vollständig ausgeführt wurden und deren Ausführung mit vorheriger Zustimmung und ausdrücklichem Verzicht auf das Rücktrittsrecht seitens des Abonnenten erfolgte. Gleiches gilt für die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem materiellen Datenträger bereitgestellt werden.
In jedem Fall wird der Abonnent vollständig über diesen Verzicht auf das Rücktrittsrecht informiert und stimmt diesem vor dem endgültigen Abschluss des Vertrags ausdrücklich zu.
9.3. KÜNDIGUNGSRECHT
9.3.1. Auf Initiative des Abonnenten
Der Abonnent kann sein Jahresabonnement jederzeit unter Einhaltung einer Frist von mindestens 24 (vierundzwanzig) Stunden vor dessen Ablauf kündigen :
– Auf der Website DayParGolf: durch Einloggen in seinen Mitgliedsbereich, in dem er im Bereich „Mein Konto/Mein Abonnement“ auf das Kündigungsformular zugreifen kann.
Die Kündigung wird am Ende des laufenden Jahreszeitraums wirksam.
Die Kündigung des Abonnenten kann nur auf diese Weise berücksichtigt werden. Kündigungen, die per E-Mail, Chat oder Telefonanruf beantragt werden, gelten nicht als Kündigungsantrag und werden daher nicht berücksichtigt.
Bei einer Kündigung durch den Abonnenten erfolgt keinerlei Rückerstattung der von C2A INNOV erhaltenen Beträge.
Da die Abonnements für eine vom Abonnenten frei festgelegte Mindestdauer abgeschlossen werden, ist eine Kündigung während des laufenden Abonnements nicht zulässig. Es kann keinerlei Grund, selbst medizinischer Art, rechtlich geltend gemacht werden, um eine vorzeitige Kündigung des Abonnementsvertrags für die DayParGolf-Dienste zu rechtfertigen.
9.3.2. Auf Initiative von C2A INNOV
C2A INNOV behält sich das Recht vor, das Abonnement ohne Vorankündigung auszusetzen oder zu kündigen oder dem Abonnenten den Zugriff auf seinen Dienst zu verweigern, wenn dieser gegen die AGB, die Besonderen Bedingungen, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen oder seine gesetzlichen Verpflichtungen verstößt; diese Maßnahmen erfolgen nach einer mit E-Mail oder per Einschreiben mit Rückschein ausgesprochenen Abmahnung, in der der Abonnent aufgefordert wird, die Bestimmungen einzuhalten, wenn diese Abmahnung in einer Frist von 15 Tagen ohne Wirkung geblieben ist.
Nur dieses Verfahren ermöglicht die Berücksichtigung der Aussetzung oder Kündigung des Abonnements durch C2A INNOV. Unterhaltungen im Chat oder Telefonanrufe gelten nicht als Kündigungsantrag und werden daher nicht berücksichtigt.
Bei Aussetzung oder Kündigung des Abonnements durch C2A INNOV erfolgt keine Rückerstattung der von C2A INNOV erhaltenen Beträge.
Die Kündigung des Vertrags wird daher sofort wirksam.
Etwaige Daten, die sich im Besitz von C2A INNOV befinden, werden bei Kündigung des Abonnements sofort gelöscht. Die Bankdaten des Abonnenten werden vom Zahlungssystem „STRIPE“ innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen ab Kündigung unwiederbringlich gelöscht.
Diese Informationen werden mit Ausnahme der Bankdaten jedoch für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten ab Kündigungsdatum als Backup gespeichert, um die spätere Wiederherstellung des Abonnements zu ermöglichen (ausgenommen davon sind kostenlose Probeabonnements, vgl. Artikel 5). Nach Ablauf dieser Frist werden die Informationen und Inhalte unwiederbringlich gelöscht.
C2A INNOV kann ein Abonnement von Rechts wegen aussetzen oder kündigen, wenn dies von den zuständigen Justiz- und/oder Verwaltungsbehörden verlangt wird.
ARTIKEL 10. VERSCHIEDENES
10.1. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Die Gesellschaft bescheinigt, dass sie lediglich Daten erhebt, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen und der Erstellung oder Verwaltung des Kontos des Abonnenten dienen.
Die personenbezogenen Daten der Abonnenten werden gemäß dem in Frankreich anwendbaren Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 („Informatique et Libertés“) erhoben und gespeichert.
Der Abonnent hat das Recht, jederzeit auf seine personenbezogenen Daten zuzugreifen, sie zu ändern oder zu löschen, indem er eine E-Mail an folgende Adresse sendet: contact@daypargolf.com .
Für weitere Details wird der Abonnent gebeten, sich auf die Datenschutzerklärung zu beziehen, die unter dem Link https://www.daypargolf.com/politique-de-confidentialite/ abgerufen werden kann.
10.2. RECHT DES GEISTIGEN EIGENTUMS
Die Strukturierung der Anwendung, aber auch die Texte, Grafiken, Bilder, Fotos, Töne und Videos, aus denen sie besteht, sind Eigentum des Herausgebers und werden als solches durch die einschlägigen Gesetze zum geistigen Eigentum geschützt.
Jegliche Darstellung, Vervielfältigung, Anpassung oder teilweise oder vollständige Nutzung der Inhalte, Marken und Funktionen, die von der Anwendung angeboten werden, ist ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Genehmigung des Herausgebers strengstens untersagt und kann den Tatbestand einer Fälschung erfüllen. Ausgenommen davon sind Elemente, die auf der Website ausdrücklich als urheberrechtsfrei ausgewiesen werden.
Darüber hinaus ist es dem Abonnenten untersagt, auf der Website Daten einzugeben, die den Inhalt oder das Erscheinungsbild der Website ändern oder ändern könnten.
10.3. ANWENDBARES RECHT
Die Nutzung der Webanwendung DayParGolf unterliegt französischem Recht.
In Streitfällen im Zusammenhang mit der Auslegung, Anwendung oder Ausführung dieser AGB sind ausschließlich französische Gerichte zuständig. Die Gesellschaft wird eine gütliche Beilegung des Streitfalls Streitigkeit vorschlagen, bevor sie ihn den zuständigen Gerichten unterbreitet.
10.4. UNABHÄNGIGKEIT DER KLAUSELN
Die Nichtigkeit einer der Klauseln der AGB oder des Vertrags, insbesondere hinsichtlich der Anwendung eines Gesetzes, einer Verordnung oder infolge einer rechtskräftigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts, führt nicht zur Nichtigkeit der anderen Klauseln des Vertrags, die ihre volle Wirkung und ihren Geltungsbereich behalten werden. In diesem Fall ersetzen die Parteien soweit wie möglich die aufgehobene Bestimmung durch eine gültige Bestimmung, die dem Geist und Zweck der AGB entspricht.
10.5. HAFTUNG
Der Abonnent ist für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der einschlägigen Gesetze und Bestimmungen verantwortlich.
Der Abonnent ist für die von ihm zur Verfügung gestellten Daten und die ordnungsgemäße Nutzung des Diensts verantwortlich und verpflichtet sich, C2A INNOV vor allen Klagen oder Handlungen eines Dritten zu bewahren, die auf seine Aktivitäten in elektronischen Kommunikationsnetzwerken und insbesondere im Internet zurückzuführen sind.
Der Abonnent trägt die alleinige Verantwortung für direkte oder indirekte, materielle oder immaterielle Schäden, die C2A INNOV durch ihn selbst oder durch Personen, für die er die Verantwortung trägt, entstanden und auf die Nutzung des Diensts zurückzuführen sind; er verpflichtet sich, C2A INNOV vor allen Klagen, Beschwerden oder Verurteilungen zu bewahren, sofern diese auf die Nutzung durch den Abonnenten oder durch Personen, für die er die Verantwortung trägt, oder auf dessen Verschulden zurückzuführen sind.
C2A INNOV kann die Kontinuität des Zugangs zu den Diensten, deren Dauerhaftigkeit und kontinuierliche Nutzung nicht garantieren. C2A INNOV kann daher nicht für Unannehmlichkeiten oder Schäden haftbar gemacht werden, die mit der Nutzung des Internets verbunden sind, insbesondere im Fall einer Unterbrechung des Dienstes, eines Eindringens von außen, des Vorhandenseins eines Computervirus oder einer betrügerischen Nutzung durch einen Dritten.
Wartungsarbeiten am Dienst können zu jeder Zeit erfolgen und den Zugriff auf die Dienste unmöglich machen. C2A INNOV haftet in keinem Fall für diese unvermeidbaren Unannehmlichkeiten
Der Abonnent trägt die alleinige Verantwortung für die Anpassung seiner Hardware, Daten, Software und der Netzwerkverbindung zur Website, die ihm den Zugriff auf die Dienste ermöglicht.
Die Informationen jeglicher Art, die auf der Website verfügbar sind, haben lediglich Indikativen Wert. Es obliegt folglich dem Abonnenten, deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit zu prüfen. C2A INNOV kann für die Nutzung dieser Informationen durch den Abonnenten nicht haftbar gemacht werden.
C2A INNOV haftet in keiner Weise für ein mögliches Eindringen und/oder Viren, die die benutzten Informatiksysteme beschädigen könnten. Der Abonnent muss sich mit Antiviren-Programmen usw. dagegen schützen.
10.6. HÖHERE GEWALT
Die Parteien können nicht für einen Verstoß gegen eine der ihnen durch den Vertrag auferlegten Verpflichtungen haftbar gemacht werden, wenn dieser auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, wie sie gewöhnlich von den französischen Gesetzen und der Rechtsprechung in Betracht verstanden wird. Die Partei, die sich auf einen Fall höherer Gewalt beruft, muss die andere Partei so bald wie möglich von deren Vorliegen in Kenntnis setzen, das ihr Mögliche unternehmen, um die Auswirkungen zu begrenzen, und nach Ende des Zustands höherer Gewalt unverzüglich wieder die betreffenden Leistungen erbringen.
Falls der Zustand höherer Gewalt länger als einen (1) Monat andauert, kann der Vertrag von Rechts wegen und ohne Entschädigung für beide Seiten durch eine der Parteien mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden.
ARTIKEL 11. KONTAKT
Bei Fragen oder Bitten um Information zur Anwendung dieser AGB kann sich der Abonnent an den Herausgeber wenden:
• Per E-Mail: contact@daypargolf.com
• Per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse:
C2A INNOV
106 route de Roanne
42460 VILLERS (France)
ARTIKEL 12. REKLAMATION
Im Falle eines technischen Defekts oder einer Reklamation bezüglich einer Transaktion kann sich der Abonnent an den Kundendienst von C2A INNOV wenden:
• Per E-Mail : contact@daypargolf.com
• Per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse:
C2A INNOV
106 route de Roanne
42460 VILLERS (France)
ARTIKEL 13. STREITIGKEITEN – ANWENDBARES RECHT
Der Vertrag unterliegt französischem Recht. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien im Zusammenhang der Auslegung und/oder Ausführung dieses Vertrags entstehen können, unterliegen, falls keine gütliche Einigung erzielt wird, der ausschließlichen Zuständigkeit des für Roanne zuständigen Gerichts; ausgenommen davon sind Streitigkeiten, die Nichtkaufleute betreffen und für die die gesetzlichen Vorschriften der Zuständigkeitszuweisung gelten.